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Haupt-und Ehrenamt
Die Satzung sagt eindeutig das hauptamtliche Mitarbeiter NICHT in dem ehrenamtlichen Präsidium angehören dürfen. Die Satzung sagt aber weiterhin, das dass Präsidium die Möglichkeit hat, bis zu zwei NICHT STIMMBERECHTIGTE Beisitzer zu wählen. Sehe ich es richtig, das auch hier die hauptamtlichen Mitarbeiter nicht die Möglichkeit haben, diese Beisitzerposition wahrzunehmen...?
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Gehört hier zum Inventar...
Gehoeren die Beisitzer lt. Satzung eindeutig zum ehrenamtlichen Praesidium ?
Ich wuerde gern erst den vollstaendigen Satzungstext zum Praesidium lesen.
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