Ich habe ein Wohnung seit ein paar Moanten an einen jungen Mann vermietet, welcher aufgrund eine Behinderung unter Betreuung steht.
Leider hat sich herausgestellt, dass der junge Mann meiner Meinung nach nicht in er Lage ist alleine zu wohnen.
Er wohnte vorher in einem Behindertenwohnheim.
Der Mietvertrag wurde vom Mieter und seinem Betreuer unterschrieben. Ein vom Amtsgericht ausgestellter Betreuerausweis wurde vorgelegt.
Der Mieter nervt alle im Haus, ist immer betrunken, klingelt bei allen möglichen Nachbarn im Haus, pöbbelt betrunken die Leute an, ruft ständig an,...
Die Wohnung ist total verdreckt, Möbel beschädigt (möblierte Wohnung),...
Mit dem Betreuer ist inzwischen vereinbart, dass er wieder auszieht.
Nun möchte der Mieter seine Kaution zurück für den neuen Vermieter, sonst zieht er nicht aus. Diese wird jedoch sicherlich benötigt um die Schäden zu bezahlen.
Er fordert sogar mehr Geld, als er einbezahlt hat, da die Kaution noch nicht vollständig eingegangen ist, da er die letzten Raten versoffen hat, sonst zieht er nicht aus.
Ist das nicht schon versuchte Erpressung?
Inwieweit haftet der Betreuer für die Schäden mit?
Was kann ich unternehmen um den Betreuer zu zwingen sein Mündel wieder in ein Heim zu schicken?
Kann ich mich direkt an das Gericht wenden, welches den Betreuer bestellt hat?
Ist der Betreuer nicht deswegen schon haftbar, weil er hätte sich überzeugen müssen, dass sein Mündel wirklich alleine leben kann?
Wie ist das Alkoholproblem seines Mündels in diesem Zusammenhang zu bewerten?


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