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Thema: M ietschäden ei betreuter Person, Haftet der Betreuer?

  1. #1
    Forenabhängiger :-)
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    M ietschäden ei betreuter Person, Haftet der Betreuer?

    Ich habe ein Wohnung seit ein paar Moanten an einen jungen Mann vermietet, welcher aufgrund eine Behinderung unter Betreuung steht.

    Leider hat sich herausgestellt, dass der junge Mann meiner Meinung nach nicht in er Lage ist alleine zu wohnen.
    Er wohnte vorher in einem Behindertenwohnheim.

    Der Mietvertrag wurde vom Mieter und seinem Betreuer unterschrieben. Ein vom Amtsgericht ausgestellter Betreuerausweis wurde vorgelegt.

    Der Mieter nervt alle im Haus, ist immer betrunken, klingelt bei allen möglichen Nachbarn im Haus, pöbbelt betrunken die Leute an, ruft ständig an,...
    Die Wohnung ist total verdreckt, Möbel beschädigt (möblierte Wohnung),...

    Mit dem Betreuer ist inzwischen vereinbart, dass er wieder auszieht.

    Nun möchte der Mieter seine Kaution zurück für den neuen Vermieter, sonst zieht er nicht aus. Diese wird jedoch sicherlich benötigt um die Schäden zu bezahlen.
    Er fordert sogar mehr Geld, als er einbezahlt hat, da die Kaution noch nicht vollständig eingegangen ist, da er die letzten Raten versoffen hat, sonst zieht er nicht aus.
    Ist das nicht schon versuchte Erpressung?

    Inwieweit haftet der Betreuer für die Schäden mit?
    Was kann ich unternehmen um den Betreuer zu zwingen sein Mündel wieder in ein Heim zu schicken?
    Kann ich mich direkt an das Gericht wenden, welches den Betreuer bestellt hat?
    Ist der Betreuer nicht deswegen schon haftbar, weil er hätte sich überzeugen müssen, dass sein Mündel wirklich alleine leben kann?
    Wie ist das Alkoholproblem seines Mündels in diesem Zusammenhang zu bewerten?

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von Anagrom Ataf
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    Ist das nicht schon versuchte Erpressung?
    Nein. Ein Mieter darf dem Vermieter ja ein Angebot machen, unter welchen Bedingungen er freiwillig ausziehen würde.
    Inwieweit haftet der Betreuer für die Schäden mit?
    Überhaupt nicht.
    Was kann ich unternehmen um den Betreuer zu zwingen sein Mündel wieder in ein Heim zu schicken?
    Nichts. Sie können nur die üblichen Rechte des Vermieters ausüben. Ggf. kann noch das Betreuungsgericht von den Vorkommnissen informiert werden.
    Kann ich mich direkt an das Gericht wenden, welches den Betreuer bestellt hat?
    Nur, um die Informationen mitzuteilen. Sie haben mit dem Betreuungsverfahren nichts zu tun und das Gericht wird Sie an den Betreuer verweisen.
    Ist der Betreuer nicht deswegen schon haftbar, weil er hätte sich überzeugen müssen, dass sein Mündel wirklich alleine leben kann?
    Nein.
    Wie ist das Alkoholproblem seines Mündels in diesem Zusammenhang zu bewerten?
    Überhaupt nicht.
    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.

  3. #3
    Forenabhängiger :-)
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    Hat der Betreuer keienrlei Verpflichtungen?
    z.B. seinen Mündel davor zu bewahren "Fehler" zu machen, für er haften müßte(sofern er leisungsfähig wäre)?

    Was ist, wen er von dem Alkoholproblem oder der Unfähigkeit selbstständig zu leben seines Mündels vorher gewußt hätte?

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von Anagrom Ataf
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    Hat der Betreuer keienrlei Verpflichtungen?
    Doch aber keine gegenüber dem Vermieter.
    z.B. seinen Mündel davor zu bewahren "Fehler" zu machen, für er haften müßte(sofern er leisungsfähig wäre)?
    Im Rahmen seines Aufgabenkreises und des Möglichen ja, aber nicht mehr.
    Was ist, wen er von dem Alkoholproblem oder der Unfähigkeit selbstständig zu leben seines Mündels vorher gewußt hätte?
    Was soll dann sein? Dann haftet der Betreuer auch nicht dem Vermieter gegenüber. Im Übrigen ist es Aufgabe des Betreuers, dem Betreuten so viel Selbstständigkeit wie möglich zu ermöglichen. Man weiß auch nur in Ausnahmefällen, ob ein Betreuter selbstständig leben kann und Alkoholmissbrauch in nun auch nicht gerade ein typisches Problem von Betreuten.
    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.

  5. #5
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    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende

    Moin!

    Die Überschrift sagt es bereits:
    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende

    Momentan ist der Schaden noch überschaubar. Aus der Erfahrung als Vermieter heraus kann ich Ihnen nur raten, jede halbwegs akzeptable Möglichkeit zum Auszug des Mieters zu nutzen.
    Je länger es dauert (und bei betreuten Personen kann eine Räumungsklage laaaaaange dauern) desto größer wird der Schaden und desto mehr Ärger bekommen Sie mit den anderen Mietern.

    Sie mögen später mit Ihren monetären Forderungen sogar vor Gericht siegen. In Anbetracht der vermutlich lausigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters hilft das ihrem Kontostand jedoch nicht weiter.

    Die anderen, rechtlich besser bewanderten User mögen mich berichtigen:
    Schließen Sie mit dem Mieter unter Enibeziehung des Betreuers eine Aufhebungsvereinbarung, in der alles geregelt wird, ab.
    Darin sollte auch vereinbart werden, dass Sie die neue Kaution unter der Vorraussetzung, dass der Mieter auch tatsächlich auszieht, direkt an den neuen Vermieter überweisen. Den neuen Mietvertrag sollten Sie sich natürlich vorab zeigen lassen.

    Die Verluste verbuchen Sie unter "Lebenserfahrung" und dann geht´s weiter mit dem Geschäft.

    viele Grüße
    clevertherm

  6. #6
    Forenabhängiger :-)
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    Miete v. GFA am Tag des Auszuges erhalten, darf ich diese mit den Schäden verrechnen?

    in Absprache mit em Betreuer ist der Mieter nun am 30.4. doch in eine Einrichung für betreutes Wohnen umgezogen.

    Der Mieter wollte dies auf alle Fälle vemeiden und fügte sich nur sehr schwer in sein selbstveschuletes Schicksal.

    Jedoch randalierte er in der letzten Woche sehr massiv, weil er ausziehen musste.

    DIe Wohnung war entsprechend in einem sehr schlechten Zustand.
    Fast alle Möbel sind zerstört, Wohnung total verdreckt, Blutlachen auf dem Boden und an den Wänden, Löcher in den Wänden,...

    Die hinterlegte Kaution reicht bei weitem nicht aus.

    Die GFA hat am 30.4. die Miete mit dem Vermerk "Miete name xxxx" überwiesen.


    Frage: Darf ich dieses Geld mit den Schäden verrechnen oder muss ich dies der GFA zurücküberweisen?
    Was wäre, wenn die GFA das Geld dem Mieter überwiesen hätte und er es an mich bezahlt hätte?

    Im Verwendungszweck steht nur "Miete für name", keine Zweckbindung für einen bestimmten Monat.

  7. #7
    Forenabhängiger :-)
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    Kann hierzu keiner etwas sagen?

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