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		<title>Jurathek Forum - Studium, Referendariat, Schule</title>
		<link>http://www.forum.jurathek.de/</link>
		<description>In diesem Forum geht es um Hausarbeiten, Hausaufgaben und sonstige Fragen, die einem während der Ausbildung begegnen.</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Sat, 25 May 2013 10:57:32 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Jurathek Forum - Studium, Referendariat, Schule</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/</link>
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		<item>
			<title><![CDATA[FernUni:  "heraufgesetzte Bestehehnsgrenze bei Prüfungen"]]></title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11911&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 22 May 2013 17:52:44 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Juristen,

Ich habe soeben ein Studium (PSY, 1. Semester) bei einer FernUniversität in Nordrhein-Westfalen begonnen und habe beiläufig mitbekommen, dass diese Uni ohne Ankündigung die Bestehensgrenzen bei Prüfungen heraufgesetzt hat, d.h. dass bei einer Statistikklausur im Nachhinein die Bestehengrenze einfach nach oben gesetzt wurde, und deshalb Leute durchgefallen sind. Nun heißt es im Forum gar, die Bestehensgrenze wäre mittlerweile bei 75 % (statt bei den an Präsenzunis normalen 50%), was heißt, bei einer Klausur mit 100 Gesamtpunkten hat man mit 75 erreichten Punkten nur eine schlechte 4. 

Näheres hierzu auch unter:*XXX*
und darin dann dieser link 
*XXX*

Und nun meine Fragen: "Ist dies eigentlich rechtlich zulässig? Kann eine Uni einfach selbstbestimmt solche Bestehensgrenze anheben? Wird so etwas nicht vom Kultusministerium festgelegt? Gibt es eine Möglichkeit, gegen eine solche selbstbestimmte Entscheidung Protest einzulegen?

Sie können sich vorstellen, dass nicht nur ich über diese Entscheidung der Uni nicht glücklich bin, zumal die Statistikklausur am 02/09 ansteht. 

Bin schon ganz gespannt auf Ihre Antworten.

Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus!

Viele Grüsse
Hippo

*Nutzungsbedingungen beachten!*]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo liebe Juristen,<br />
<br />
Ich habe soeben ein Studium (PSY, 1. Semester) bei einer FernUniversität in Nordrhein-Westfalen begonnen und habe beiläufig mitbekommen, dass diese Uni ohne Ankündigung die Bestehensgrenzen bei Prüfungen heraufgesetzt hat, d.h. dass bei einer Statistikklausur im Nachhinein die Bestehengrenze einfach nach oben gesetzt wurde, und deshalb Leute durchgefallen sind. Nun heißt es im Forum gar, die Bestehensgrenze wäre mittlerweile bei 75 % (statt bei den an Präsenzunis normalen 50%), was heißt, bei einer Klausur mit 100 Gesamtpunkten hat man mit 75 erreichten Punkten nur eine schlechte 4. <br />
<br />
Näheres hierzu auch unter:<font color="#800080"><b>XXX</b></font><br />
und darin dann dieser link <br />
<font color="#800080"><b>XXX</b></font><br />
<br />
Und nun meine Fragen: &quot;Ist dies eigentlich rechtlich zulässig? Kann eine Uni einfach selbstbestimmt solche Bestehensgrenze anheben? Wird so etwas nicht vom Kultusministerium festgelegt? Gibt es eine Möglichkeit, gegen eine solche selbstbestimmte Entscheidung Protest einzulegen?<br />
<br />
Sie können sich vorstellen, dass nicht nur ich über diese Entscheidung der Uni nicht glücklich bin, zumal die Statistikklausur am 02/09 ansteht. <br />
<br />
Bin schon ganz gespannt auf Ihre Antworten.<br />
<br />
Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus!<br />
<br />
Viele Grüsse<br />
Hippo<br />
<br />
<font color="#800080"><b>Nutzungsbedingungen beachten!</b></font></div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>Hippo</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11911</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Bundesgesetzblatt</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11860&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 16 May 2013 20:35:04 GMT</pubDate>
			<description>Hallo liebe Community,

Heute habe ich mir die bundesbereinigungsgesetze angesehen mit Verweis auf die bundesgesetzblätter. Erstmal vorneweg, schon gegoogelt und auch die Suchfunktion benutzt, habe aber in dem Forum hier nichts gefunden, deswegen bitte einfach thread löschen, falls ich etwas übersehen habe.

Zu meiner Frage: bei einem Video wùrde behauptet der 3. Teil BGBl sei nicht öffentlich einsehbar. Ich habe darauf im Internet geschaut aber nichts weiter als eine Online Bibliothek gefunden, welche diese anbietet, jedoch nur im Abo. 
Auf der offiziellen Seite wurden auch nur BGBl I und II angeboten sowie auf allen anderen Seiten auf denen ich war. Entschuldigung für meine etwas blöden Fragen, aber hat das einen Grund, warum Blatt drei nicht so einfach auffindbar ist? Haben Anwälte darauf Zugriff oder bin ich einfach nur zu blöd? Eine gute Bibliothek habe ich nicht in der Nähe, wo ich mal schnell nachschauen könnte. 
Ist es vielleicht möglich das Justizministerium oder bei anderen Institutionen einmal nachzufragen? Oder haben sie da gar nichts damit zu tun?

Danke für die antworten... Und einen netten Abend wünsche ich euch noch.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo liebe Community,<br />
<br />
Heute habe ich mir die bundesbereinigungsgesetze angesehen mit Verweis auf die bundesgesetzblätter. Erstmal vorneweg, schon gegoogelt und auch die Suchfunktion benutzt, habe aber in dem Forum hier nichts gefunden, deswegen bitte einfach thread löschen, falls ich etwas übersehen habe.<br />
<br />
Zu meiner Frage: bei einem Video wùrde behauptet der 3. Teil BGBl sei nicht öffentlich einsehbar. Ich habe darauf im Internet geschaut aber nichts weiter als eine Online Bibliothek gefunden, welche diese anbietet, jedoch nur im Abo. <br />
Auf der offiziellen Seite wurden auch nur BGBl I und II angeboten sowie auf allen anderen Seiten auf denen ich war. Entschuldigung für meine etwas blöden Fragen, aber hat das einen Grund, warum Blatt drei nicht so einfach auffindbar ist? Haben Anwälte darauf Zugriff oder bin ich einfach nur zu blöd? Eine gute Bibliothek habe ich nicht in der Nähe, wo ich mal schnell nachschauen könnte. <br />
Ist es vielleicht möglich das Justizministerium oder bei anderen Institutionen einmal nachzufragen? Oder haben sie da gar nichts damit zu tun?<br />
<br />
Danke für die antworten... Und einen netten Abend wünsche ich euch noch.</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>anne2203</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11860</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Medienkonzept und Anschaffung mobiler PC/Laptop/Netbook</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11539&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 07:16:32 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle gelandet. 

Die Schule unserer Kinder (Niedersachsen) arbeitet derzeit an der Einführung eines Medienkonzeptes zur Vermittlung von Medienkompetenz. Im Rahmen dieses Medienkonzeptes sollen die Eltern zur Anschaffung eines mobilen PCs/Laptops/Netbooks verpflichtet werden, der dann auch im Unterricht eingesetzt werden soll. Die Schule übernimmt dabei wohl keinerlei Verantwortung (Anschaffung, Versicherung etc. erfolgt ausschliesslich durch die Eltern. Schüler tragen die alleinige Verantwortung).

Außer das wir diesen Ansatz für moralisch fragwürdig halten, fragen wir uns, ob das überhaupt legal ist.....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle gelandet. <br />
<br />
Die Schule unserer Kinder (Niedersachsen) arbeitet derzeit an der Einführung eines Medienkonzeptes zur Vermittlung von Medienkompetenz. Im Rahmen dieses Medienkonzeptes sollen die Eltern zur Anschaffung eines mobilen PCs/Laptops/Netbooks verpflichtet werden, der dann auch im Unterricht eingesetzt werden soll. Die Schule übernimmt dabei wohl keinerlei Verantwortung (Anschaffung, Versicherung etc. erfolgt ausschliesslich durch die Eltern. Schüler tragen die alleinige Verantwortung).<br />
<br />
Außer das wir diesen Ansatz für moralisch fragwürdig halten, fragen wir uns, ob das überhaupt legal ist.....</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>checkitout</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11539</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Frage zur Artikel 14 GG</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11391&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 05 Apr 2013 16:36:42 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 

ich bin Jura Studentin und hätte eine Frage zu Art. 14 GG. Fällt das Geld auf dem Konto (Kontostand) in den sachlichen Schutzbereich des Art. 14 GG? Ist dieses also Eigentum im Sinne des GG? 
Liebe Grüße und danke im Voraus!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo, <br />
<br />
ich bin Jura Studentin und hätte eine Frage zu Art. 14 GG. Fällt das Geld auf dem Konto (Kontostand) in den sachlichen Schutzbereich des Art. 14 GG? Ist dieses also Eigentum im Sinne des GG? <br />
Liebe Grüße und danke im Voraus!</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>lstrassh</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11391</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Gibt es jemanden, der sich gut im römischen Recht auskennt?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11214&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 19 Mar 2013 19:04:41 GMT</pubDate>
			<description>Bei Haftungsfragen um das peculium, kommen da nur die actio de peculio und die actio tributoria in Betracht?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Bei Haftungsfragen um das peculium, kommen da nur die actio de peculio und die actio tributoria in Betracht?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>kilianW</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11214</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Repetitorium in Frankfurt</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11083&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 13 Mar 2013 09:37:33 GMT</pubDate>
			<description>*Beitrag editiert*

Werbung ist laut unserer Nutzungsbedingungen in der Jurathek verboten. 

chatti</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><font color="#0000FF">*Beitrag editiert*<br />
<br />
Werbung ist laut unserer Nutzungsbedingungen in der Jurathek verboten. <br />
<br />
chatti</font></div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>Melanie</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11083</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Schule welchseln</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10928&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 08 Mar 2013 06:41:54 GMT</pubDate>
			<description>Meine Tochter wird in der Schule und dem Heimweg von Klassenkameraden gemobbt. Sie wurde mit Schneebällen beworfen,was laut Schulordnung verboten ist, mit Steinen beworfen,getreten und beleidigt. Oft habe ich selbst gesehen,wie die mit meinem Kind umgehen,ohne,dass sie was tut. In der Schulordnung heißt es,man soll nicht treten,kloppen und andere Dinge tun,die einen anderen verletzen. Das klingt sehr schön,ist aber nur Theorie. Die Praxis sieht so aus,dass mein Kind sich des öfteren über Dinge beschwert hat (auch über das Werfen mit Steinen) und die Lehrerin ihr gesagt hat,dass es so,wie sie es sagt,kaum sein wird. Es sind aber speziell zwei Jungs,die meine Tochter attackieren. Zu Beginn des Schuljahres hatten wir schon einen Vorfall,wo ein Gerücht in die Welt gesetzt wurde,man es meinem Kind zugetragen hat und sie mich gebeten hat,das am Nächsten Tag beim Elternsprechtag anzusprechen. Das habe ich dann auch getan. Rau kam am Ende: Lehrerin stellt sich vor die Klasse und sagt:Kind X habe gelogen. Alles was sie sagte,ist gelogen und frei erfunden. Dann rief sie mich an und sagte wörtlich:Frau ... ,ihre Tochter ist eine Lügnerin. Das war dann auch schon alles,was sie mir zu sagen hatte. Doch ich wusste und weiß auch heute noch,dass nicht mein Kind gelogen hatte,sondern die Kinder,die dieses Gerücht zu meiner Tochter trugen. Nun habe ich einen Antrag auf Umschulung gestellt. Hinzugefügt habe ich ein Attest,welches den Schulwechsel stark befürwortet.Grund dafür ist der gesundheitliche Zustand meines Kindes. Sie hat von all dem Mobbing bereits psychische Schäden davon getragen.Da sich aber das verhalten der Lehrerin meinem Kind gegenüber so zum negativem verändert (sie maßregelt sie ständig und vor allen Klassenkameraden),dass ich gegen die Lehrerin und die Rektorin wegen Untätigkeit und dem Verhalten der Lehrerin Beschwerde eingereicht habe. Doch diese brachte mir leider nichts. Nun befürchte ich,dass der Antrag abgelehnt wird und mein Kind die Schule nicht wechseln darf. Dabei ist es für ihre Gesundheit wirklich wichtig. Was kann ich nun noch tun,damit mein Kind endlich die Schule wechseln darf?Darf das Schulamt den Antrag eigentlich trotz des Attest und/oder wegen der Beschwerde ablehnen und wenn ja,wie kann ich dagegen vorgehen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Meine Tochter wird in der Schule und dem Heimweg von Klassenkameraden gemobbt. Sie wurde mit Schneebällen beworfen,was laut Schulordnung verboten ist, mit Steinen beworfen,getreten und beleidigt. Oft habe ich selbst gesehen,wie die mit meinem Kind umgehen,ohne,dass sie was tut. In der Schulordnung heißt es,man soll nicht treten,kloppen und andere Dinge tun,die einen anderen verletzen. Das klingt sehr schön,ist aber nur Theorie. Die Praxis sieht so aus,dass mein Kind sich des öfteren über Dinge beschwert hat (auch über das Werfen mit Steinen) und die Lehrerin ihr gesagt hat,dass es so,wie sie es sagt,kaum sein wird. Es sind aber speziell zwei Jungs,die meine Tochter attackieren. Zu Beginn des Schuljahres hatten wir schon einen Vorfall,wo ein Gerücht in die Welt gesetzt wurde,man es meinem Kind zugetragen hat und sie mich gebeten hat,das am Nächsten Tag beim Elternsprechtag anzusprechen. Das habe ich dann auch getan. Rau kam am Ende: Lehrerin stellt sich vor die Klasse und sagt:Kind X habe gelogen. Alles was sie sagte,ist gelogen und frei erfunden. Dann rief sie mich an und sagte wörtlich:Frau ... ,ihre Tochter ist eine Lügnerin. Das war dann auch schon alles,was sie mir zu sagen hatte. Doch ich wusste und weiß auch heute noch,dass nicht mein Kind gelogen hatte,sondern die Kinder,die dieses Gerücht zu meiner Tochter trugen. Nun habe ich einen Antrag auf Umschulung gestellt. Hinzugefügt habe ich ein Attest,welches den Schulwechsel stark befürwortet.Grund dafür ist der gesundheitliche Zustand meines Kindes. Sie hat von all dem Mobbing bereits psychische Schäden davon getragen.Da sich aber das verhalten der Lehrerin meinem Kind gegenüber so zum negativem verändert (sie maßregelt sie ständig und vor allen Klassenkameraden),dass ich gegen die Lehrerin und die Rektorin wegen Untätigkeit und dem Verhalten der Lehrerin Beschwerde eingereicht habe. Doch diese brachte mir leider nichts. Nun befürchte ich,dass der Antrag abgelehnt wird und mein Kind die Schule nicht wechseln darf. Dabei ist es für ihre Gesundheit wirklich wichtig. Was kann ich nun noch tun,damit mein Kind endlich die Schule wechseln darf?Darf das Schulamt den Antrag eigentlich trotz des Attest und/oder wegen der Beschwerde ablehnen und wenn ja,wie kann ich dagegen vorgehen?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>BellaCullen</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10928</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Eigentümer im juristischen Sinne</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10180&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 20 Feb 2013 09:37:32 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, mich beschäftigt die Frage, wer bei dem nachfolgenden Beispiel denn nun *Eigentümer im juristischen Sinne *ist. 

A hat an B eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt geliefert. A ist somit bürgerlich-rechtlicher Eigentümer und B der wirtschaftliche Eigentümer. Aus diesem Grund ist nur B berechtigt die Abschreibung vorzunehmen.

Bei der Frage der Abschreibungsberechtigung ist danach zu entscheiden, bei wem das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen auszuweisen ist. In der Regel ist dies der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Gegenstandes. Es kann aber auch vorkommen, dass bürgerlich-rechtliches Eigentum und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen. In diesem Fall hat der wirtschaftliche Eigentümer das Recht das Wirtschaftsgut abzuschreiben

Bei der Bilanzierung von Eigentum ist zu beachten, dass man auch nach der HGB-Reform die wirtschaftliche Definition außen vor lassen kann. *Es gilt weiterhin die Regelung, dass nur der Eigentümer im juristischen Sinne das Wirtschaftsgut zu bilanzieren hat.*

Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.

MfG
Mausbaer</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo, mich beschäftigt die Frage, wer bei dem nachfolgenden Beispiel denn nun <b>Eigentümer im juristischen Sinne </b>ist. <br />
<br />
A hat an B eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt geliefert. A ist somit bürgerlich-rechtlicher Eigentümer und B der wirtschaftliche Eigentümer. Aus diesem Grund ist nur B berechtigt die Abschreibung vorzunehmen.<br />
<br />
Bei der Frage der Abschreibungsberechtigung ist danach zu entscheiden, bei wem das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen auszuweisen ist. In der Regel ist dies der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Gegenstandes. Es kann aber auch vorkommen, dass bürgerlich-rechtliches Eigentum und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen. In diesem Fall hat der wirtschaftliche Eigentümer das Recht das Wirtschaftsgut abzuschreiben<br />
<br />
Bei der Bilanzierung von Eigentum ist zu beachten, dass man auch nach der HGB-Reform die wirtschaftliche Definition außen vor lassen kann. <b>Es gilt weiterhin die Regelung, dass nur der Eigentümer im juristischen Sinne das Wirtschaftsgut zu bilanzieren hat.</b><br />
<br />
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.<br />
<br />
MfG<br />
Mausbaer</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>Mausbaer8297</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10180</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Aufwendungsersatz, Geschäftsführung ohne Auftrag</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10112&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 19 Feb 2013 18:56:27 GMT</pubDate>
			<description>Hi,

irgendwie komme ich nicht klar mit der GoA. Was ist, wenn zum Zeitpunkt der Geschäftsführung, dieses zwar dem Interesse und dem wirklichen Willen des Geschäftsherren entsprach, jedoch nach Beendigung der Geschäftsführung (aber vor Kenntnis des Geschäftsherrn) die Voraussetzungen der berechtigten GoA weggefallen sind?
Irgendwie erscheint es mir nicht gerecht, dass dem Geschäftsherrn dann dieses Geschäft aufgedrängt wird. Andererseits liegen die Voraussetzungen des §§ 683, 677 ja vor.

Dazu hab ich mal einen Beispielsfall gebildet:
A ist Fan von Verein B und will unbedingt das Finalspiel besuchen. Er hat jedoch Pech und bekommt keine Karte mehr.
Freund F, der von der Begeisterung As weiß, bekommt zufällig das einmalige Angebot eine Karte zum regulären Preis zu erstehen; er kann A jedoch nicht erreichen und kauft sie schließlich, damit diesem die einmalige Chance nicht entgeht.
A, den F immer noch nicht erreicht hat, hat stattdessen nun eine Flugreise für den Tag des Finalspiels gebucht. Als F den A endlich erreicht, lehnt dieser die Bezahlung der Karte ab, da er jetzt lieber auf Reisen geht.

Könnt ihr mir helfen? Ich steh irgendwie total auf dem Schlauch...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hi,<br />
<br />
irgendwie komme ich nicht klar mit der GoA. Was ist, wenn zum Zeitpunkt der Geschäftsführung, dieses zwar dem Interesse und dem wirklichen Willen des Geschäftsherren entsprach, jedoch nach Beendigung der Geschäftsführung (aber vor Kenntnis des Geschäftsherrn) die Voraussetzungen der berechtigten GoA weggefallen sind?<br />
Irgendwie erscheint es mir nicht gerecht, dass dem Geschäftsherrn dann dieses Geschäft aufgedrängt wird. Andererseits liegen die Voraussetzungen des §§ 683, 677 ja vor.<br />
<br />
Dazu hab ich mal einen Beispielsfall gebildet:<br />
A ist Fan von Verein B und will unbedingt das Finalspiel besuchen. Er hat jedoch Pech und bekommt keine Karte mehr.<br />
Freund F, der von der Begeisterung As weiß, bekommt zufällig das einmalige Angebot eine Karte zum regulären Preis zu erstehen; er kann A jedoch nicht erreichen und kauft sie schließlich, damit diesem die einmalige Chance nicht entgeht.<br />
A, den F immer noch nicht erreicht hat, hat stattdessen nun eine Flugreise für den Tag des Finalspiels gebucht. Als F den A endlich erreicht, lehnt dieser die Bezahlung der Karte ab, da er jetzt lieber auf Reisen geht.<br />
<br />
Könnt ihr mir helfen? Ich steh irgendwie total auf dem Schlauch...</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>McFly</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10112</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Internationales Privatrecht</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10034&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 18 Feb 2013 19:16:22 GMT</pubDate>
			<description>Hallo liebe Juristen.

Ich behandele als Teil meines Studiums gerade das internationale Privatrecht und hätte eine Frage zu Rom I.
So wie ich das verstanden habe, werden in Art.3 Abs.3-4 und Art.8 Abs.1 Rom I die Ausnahmen für Rom I beschrieben:
1.Zwingende Bestimmungen
2.Gemeinschaftsrecht
3.Individualarbeitsverträge

Allerdings bin ich mir über den Inhalt dieser 3 Ausnahmen nicht sicher. Könntet ihr mir je ein Beispiel nennen, damit man die die Ausnahmen besser unterscheiden kann?

Herzlichen Dank schon im Voraus!
Blanka</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo liebe Juristen.<br />
<br />
Ich behandele als Teil meines Studiums gerade das internationale Privatrecht und hätte eine Frage zu Rom I.<br />
So wie ich das verstanden habe, werden in Art.3 Abs.3-4 und Art.8 Abs.1 Rom I die Ausnahmen für Rom I beschrieben:<br />
1.Zwingende Bestimmungen<br />
2.Gemeinschaftsrecht<br />
3.Individualarbeitsverträge<br />
<br />
Allerdings bin ich mir über den Inhalt dieser 3 Ausnahmen nicht sicher. Könntet ihr mir je ein Beispiel nennen, damit man die die Ausnahmen besser unterscheiden kann?<br />
<br />
Herzlichen Dank schon im Voraus!<br />
Blanka</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>Blanka</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=10034</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wer darf Diplomarbeit/Bachelor/Master benoten</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=9985&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 18 Feb 2013 08:42:46 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,
ich bin auf der Suche nach Vorgaben, WER Abschlussarbeiten benoten darf. Sind das die Professoren, Assistenten, oder Dritte (z.B. Firmen)?

Leider haben ich im Landeshochschulgesetzt nichts gefunden.

Vielen Dank</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
ich bin auf der Suche nach Vorgaben, WER Abschlussarbeiten benoten darf. Sind das die Professoren, Assistenten, oder Dritte (z.B. Firmen)?<br />
<br />
Leider haben ich im Landeshochschulgesetzt nichts gefunden.<br />
<br />
Vielen Dank</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>Tobus</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=9985</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Ausbildung neben Wirtschaftsrecht Studium?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=9732&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 14 Feb 2013 20:56:38 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

ich habe mich für ein Wirtschaftsrecht Teilzeitstudium an einer Fachhochschule entschieden. Dieses findet nur 2-3 x in der Woche statt. Derzeit bin ich zwar noch im Abitur-Stress, aber wenn ich diesen im Juni/Juli hinter mir habe und dann nur 2-3 x in der Woche studieren gehe, ist mir das doch ein bisschen wenig. Ich weiss, dass es zum Teil schon zu spät ist noch etwas geeignetes bis zum August/September zu finden, weshalb ich mich dazu entschlossen habe etwas passendes für den kommenden Januar zu finden.

Meine Frage an die Experten unter Euch hier ist nun, was geeignete Ausbildungen passend zum Wirtschaftsrecht Studium wären? 

Gruß
 boots</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
ich habe mich für ein Wirtschaftsrecht Teilzeitstudium an einer Fachhochschule entschieden. Dieses findet nur 2-3 x in der Woche statt. Derzeit bin ich zwar noch im Abitur-Stress, aber wenn ich diesen im Juni/Juli hinter mir habe und dann nur 2-3 x in der Woche studieren gehe, ist mir das doch ein bisschen wenig. Ich weiss, dass es zum Teil schon zu spät ist noch etwas geeignetes bis zum August/September zu finden, weshalb ich mich dazu entschlossen habe etwas passendes für den kommenden Januar zu finden.<br />
<br />
Meine Frage an die Experten unter Euch hier ist nun, was geeignete Ausbildungen passend zum Wirtschaftsrecht Studium wären? <br />
<br />
Gruß<br />
<i> boots</i></div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=28">Studium, Referendariat, Schule</category>
			<dc:creator>boots</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=9732</guid>
		</item>
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