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		<title>Jurathek Forum - Vereinsrecht</title>
		<link>http://www.forum.jurathek.de/</link>
		<description>Fragen zum allgemeinen Vereinsrecht (BGB), zu Satzungen und Ordnungen, zu Satzungsänderungen, zu aktuellen Fällen der laufenden Vereinsarbeit etc.</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Sun, 26 May 2013 00:42:40 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Jurathek Forum - Vereinsrecht</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/</link>
		</image>
		<item>
			<title>Vorstand nicht entlastet, 2. Vorsitzender ist aus dem Verein ausgetreten, geht das?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11863&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 16 May 2013 23:51:12 GMT</pubDate>
			<description>:icon5:

Seit 31 Jahren bin ich Mitglied im Schützenverein.

Bei der letzten Jahreshauptversammlung las der Kassenprüfer seinen Bericht vor. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation, dem Kassierer wurde Geld gestohlen, wurde der Vorstand nicht entlastet. 
Einige Zeit danach ist der zweite Vorsitzende aus dem Verein ausgetreten. Ist das eigentlich erlaubt nach dem Vereinsrecht?
Außerdem pflegte der 2. Vorsitzende bis dahin die Homepage des Vereins. Nun hat er inzwischen alles in der Homepage gelöscht. Wenn man sie im Internet aufruft, bekommt man ein leeres Gerüst zu sehen.
Wie kann der restliche Vorstand dagegen vorgehen?
Für einen Ratschlag vielen Dank im Voraus.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>:icon5:<br />
<br />
Seit 31 Jahren bin ich Mitglied im Schützenverein.<br />
<br />
Bei der letzten Jahreshauptversammlung las der Kassenprüfer seinen Bericht vor. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation, dem Kassierer wurde Geld gestohlen, wurde der Vorstand nicht entlastet. <br />
Einige Zeit danach ist der zweite Vorsitzende aus dem Verein ausgetreten. Ist das eigentlich erlaubt nach dem Vereinsrecht?<br />
Außerdem pflegte der 2. Vorsitzende bis dahin die Homepage des Vereins. Nun hat er inzwischen alles in der Homepage gelöscht. Wenn man sie im Internet aufruft, bekommt man ein leeres Gerüst zu sehen.<br />
Wie kann der restliche Vorstand dagegen vorgehen?<br />
Für einen Ratschlag vielen Dank im Voraus.</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Computeralwine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11863</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Alter Vorstand schafft Fakten</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11833&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 13 May 2013 18:53:44 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Vereinsrechts-Experten.
Folgendes Problem beschäftigt mich:
- ein komplett neuer Vorstand ist im Amt (wurde vor einigen Wochen gewählt, ist jedoch noch nicht ins Vereinsregister eingetragen)
-Laut Satzung sind immer 2 Mitgl. des Vorstandes gemeinsam unterschriftsberechtigt
- nun haben ohne Auftrag und ohne Wissen des neuen Vorstandes 2 Mitgl. des alten Vorstandes hinter dem Rücken des neuen Vorstandes vor wenigen Tagen einen Bauantrag gestellt
-die Satzung enthält keinerlei  Regelungen, die darauf hindeuten würden, dass der alte Vorstand nach der Wahl eines neuen noch Entscheidungen treffen dürfte

Was können die neuen Vorstandsmitglieder (die diesen Bauantrag nicht wollten) nun tun?

Danke.
Gruß</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Vereinsrechts-Experten.<br />
Folgendes Problem beschäftigt mich:<br />
- ein komplett neuer Vorstand ist im Amt (wurde vor einigen Wochen gewählt, ist jedoch noch nicht ins Vereinsregister eingetragen)<br />
-Laut Satzung sind immer 2 Mitgl. des Vorstandes gemeinsam unterschriftsberechtigt<br />
- nun haben ohne Auftrag und ohne Wissen des neuen Vorstandes 2 Mitgl. des alten Vorstandes hinter dem Rücken des neuen Vorstandes vor wenigen Tagen einen Bauantrag gestellt<br />
-die Satzung enthält keinerlei  Regelungen, die darauf hindeuten würden, dass der alte Vorstand nach der Wahl eines neuen noch Entscheidungen treffen dürfte<br />
<br />
Was können die neuen Vorstandsmitglieder (die diesen Bauantrag nicht wollten) nun tun?<br />
<br />
Danke.<br />
Gruß</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Wolkenschaf</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11833</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abteilung steuerlich unabhängig von Hauptverein?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11794&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 May 2013 15:45:11 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Guten Abend,

ich stelle meine Frage für eine Handballabteilung (300 Mitglieder) innerhalb eines Ortsvereins (Gemeinnützig), der noch eine Fußballabteilung mit rund 600 Mitgliedern hat.

Wir - die Handballabteilung mit rund 300 Mitgliedern - verwalten uns selbst. 
Unsere rund 300 Mitglieder versorgen wir im Jahr mit rund 17.000-20.000 €, wovon rund 2.500,- € Gewinn aus dem wirtschaftlichen Bereich sind.

Unsere Heimspielstätte liegt etwas außerhalb, sodass die Laufkundschaft (Eintrittsgelder -> Zweckbetrieb) nicht vorhanden ist. Bitten wir um Werbung, heißt es stets "Wir unterstützen Sie doch schon"...da die Geschäftsleute im Heimatort nicht wissen, dass es einen Unterschied zwischen Verein und unserer Abteilung gibt; und dann lieber der Fußball als der Handball unterstützt wird

Obschon wir als eigenständige Abteilung meilenweit von sämtlichen Freibeträgen entfernt sind, zahlen wir  Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. 

Gibt es eine Möglichkeit, sich als selbstständige Abteilung eigenständig versteuern zu lassen? Oder hilft da nur eine Abspaltung von Hauptverein (bzw. den Fußballern, die den Umsatz machen)?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Guten Abend,<br />
<br />
ich stelle meine Frage für eine Handballabteilung (300 Mitglieder) innerhalb eines Ortsvereins (Gemeinnützig), der noch eine Fußballabteilung mit rund 600 Mitgliedern hat.<br />
<br />
<font color="#FFFF00">Wir - die Handballabteilung mit rund 300 Mitgliedern - verwalten uns selbst. <br />
Unsere rund 300 Mitglieder versorgen wir im Jahr mit rund 17.000-20.000 €, wovon rund 2.500,- € Gewinn aus dem wirtschaftlichen Bereich sind.<br />
<br />
Unsere Heimspielstätte liegt etwas außerhalb, sodass die Laufkundschaft (Eintrittsgelder -&gt; Zweckbetrieb) nicht vorhanden ist. Bitten wir um Werbung, heißt es stets &quot;Wir unterstützen Sie doch schon&quot;...da die Geschäftsleute im Heimatort nicht wissen, dass es einen Unterschied zwischen Verein und unserer Abteilung gibt; und dann lieber der Fußball als der Handball unterstützt wird</font><br />
<br />
Obschon wir als eigenständige Abteilung meilenweit von sämtlichen Freibeträgen entfernt sind, zahlen wir  Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. <br />
<br />
Gibt es eine Möglichkeit, sich als selbstständige Abteilung eigenständig versteuern zu lassen? Oder hilft da nur eine Abspaltung von Hauptverein (bzw. den Fußballern, die den Umsatz machen)?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>DerKassierer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11794</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Gebühren Rückbelastung</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11764&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 07 May 2013 09:16:11 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo,

wie seht ihr das:

Ein Vereinsmitglied überweist seinen Jahresbeitrag, obwohl der Verein Einzugsermächtigung hat.

Kurz darauf wird der Beitrag eingezogen.

Der Kassier überweist den zuviel bezahlten Beitrag nicht sofort zurück.

Das Mitglied bittet nicht den Kassier, den Beitrag zurück zu überweisen, sondern legt bei der Bank Widerspruch ein ==> Rückbelastung.

Durch die Rückbelastung werden dem Verein 9 Euro Gebühren berechnet.

Ist der Verein nun berechtigt, die Gebühren dem Mitglied weiterzuberechnen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
wie seht ihr das:<br />
<br />
Ein Vereinsmitglied überweist seinen Jahresbeitrag, obwohl der Verein Einzugsermächtigung hat.<br />
<br />
Kurz darauf wird der Beitrag eingezogen.<br />
<br />
Der Kassier überweist den zuviel bezahlten Beitrag nicht sofort zurück.<br />
<br />
Das Mitglied bittet nicht den Kassier, den Beitrag zurück zu überweisen, sondern legt bei der Bank Widerspruch ein ==&gt; Rückbelastung.<br />
<br />
Durch die Rückbelastung werden dem Verein 9 Euro Gebühren berechnet.<br />
<br />
Ist der Verein nun berechtigt, die Gebühren dem Mitglied weiterzuberechnen?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Ecce Homo</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11764</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kleingartenverein: 'zweckgebundene' Bußgelder für versäumte Gemeinschaftsarbeiten?]]></title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11686&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 06:47:14 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Liebe Forenmitglieder,

In den letzten Jahren hatten sich die Fälle gehäuft, in denen die Mitglieder unseres Kleingartenvereins nicht zu den eingeteilten Gemeinschaftsarbeiten angetreten sind.

Aus dem 'verletzten Gerechtigkeitssinn' heraus wurde dann eine Satzungsänderung beschlossen, die ein Bußgeld von 90 Euro pro versäumtem Arbeitseinsatz festsetzte. 90 Euro sollten es aus 'pädagogischen Gründen' sein, begründet wurden sie aber damit, dass der Verein die geschlunzten Arbeitsstunden ja einer Firma übertragen müsse, die nunmal 30 Euro je Stunde berechne; ein verpasster Arbeitseinsatz von 3 Stunden ergebe damit 90 Euro. Das Bußgeld kann - so der Beschluss - nur dann erlassen werden, wenn ein Gartenfreund rechtzeitig vor dem Arbeitstermin einen Ausweichtermin mit dem Vorstand/Obmann vereinbart. Bei unentschuldigtem Fehlen wird das Bußgeld in jedem Fall fällig.


Als Vorstand habe ich nun das Problem, dass einige 'Bußgeld-Sünder' vom Verein den Nachweis verlangen, dass die Bußgelder *zweckgebunden* verwendet werden: Die 90 Euro würden ja für versäumte Pflegearbeiten bezahlt - daher müsse der Verein nachweisen, dass eine Firma die entsprechende Ersatzleistung erbracht habe. (Natürlich haben wir keine Firma beauftragt. Die Einnahmen - fast 1300 Euro - wurden einfach als zusätzliche Einnahmen verbucht, über die wir uns natürlich sehr freuen!)

Ein weiteres Problem ist, dass einige Gartenfreunde diese Bußgelder einfach nicht zahlen können/wollen. Da ein Rechtsstreit droht, wüsste ich auch gerne, wie rechtmäßig unser Bußgeld-Beschluss eigentlich ist.



Im Forum habe ich bereits nach vergleichbaren Fällen gesucht, aber nichts Passendes gefunden:

(Mitarbeit im Verein)
http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=8680

(Wofür darf Geld verwendet werden?)
http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=7581

(Wofür dürfen finanzielle Mittel ausgegeben werden?)
http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=7188

Für Antworten oder Argumente wäre ich deshalb sehr dankbar.

Herzliche Grüße!
G. Blank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Forenmitglieder,<br />
<br />
In den letzten Jahren hatten sich die Fälle gehäuft, in denen die Mitglieder unseres Kleingartenvereins nicht zu den eingeteilten Gemeinschaftsarbeiten angetreten sind.<br />
<br />
Aus dem 'verletzten Gerechtigkeitssinn' heraus wurde dann eine Satzungsänderung beschlossen, die ein Bußgeld von 90 Euro pro versäumtem Arbeitseinsatz festsetzte. 90 Euro sollten es aus 'pädagogischen Gründen' sein, begründet wurden sie aber damit, dass der Verein die geschlunzten Arbeitsstunden ja einer Firma übertragen müsse, die nunmal 30 Euro je Stunde berechne; ein verpasster Arbeitseinsatz von 3 Stunden ergebe damit 90 Euro. Das Bußgeld kann - so der Beschluss - nur dann erlassen werden, wenn ein Gartenfreund rechtzeitig vor dem Arbeitstermin einen Ausweichtermin mit dem Vorstand/Obmann vereinbart. Bei unentschuldigtem Fehlen wird das Bußgeld in jedem Fall fällig.<br />
<br />
<br />
Als Vorstand habe ich nun das Problem, dass einige 'Bußgeld-Sünder' vom Verein den Nachweis verlangen, dass die Bußgelder <b>zweckgebunden</b> verwendet werden: Die 90 Euro würden ja für versäumte Pflegearbeiten bezahlt - daher müsse der Verein nachweisen, dass eine Firma die entsprechende Ersatzleistung erbracht habe. (Natürlich haben wir keine Firma beauftragt. Die Einnahmen - fast 1300 Euro - wurden einfach als zusätzliche Einnahmen verbucht, über die wir uns natürlich sehr freuen!)<br />
<br />
Ein weiteres Problem ist, dass einige Gartenfreunde diese Bußgelder einfach nicht zahlen können/wollen. Da ein Rechtsstreit droht, wüsste ich auch gerne, wie rechtmäßig unser Bußgeld-Beschluss eigentlich ist.<br />
<br />
<br />
<br />
Im Forum habe ich bereits nach vergleichbaren Fällen gesucht, aber nichts Passendes gefunden:<br />
<br />
(Mitarbeit im Verein)<br />
<a href="http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=8680" target="_blank">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=8680</a><br />
<br />
(Wofür darf Geld verwendet werden?)<br />
<a href="http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=7581" target="_blank">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=7581</a><br />
<br />
(Wofür dürfen finanzielle Mittel ausgegeben werden?)<br />
<a href="http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=7188" target="_blank">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=7188</a><br />
<br />
Für Antworten oder Argumente wäre ich deshalb sehr dankbar.<br />
<br />
Herzliche Grüße!<br />
G. Blank</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>guidoblank</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11686</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Nicht an Kassenprüfung teilgenommen</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11672&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sat, 27 Apr 2013 14:06:49 GMT</pubDate>
			<description>Ein von den Mitgliedern gewählter Revisor unseres Gartenvereins war weder an der Revision noch an der abschließenden Besprechung beteiligt. Auf der MHV wurde ein Revisionsbericht verlesen, in dem der Name des Revisors trotzdem als Beteiligter genannt wurde. Eine mündliche Distanzierung durch den Betroffenen Revisor wurde mit der Begründung, das wäre seine private Meinung und die hätte in dieser Versammlung keine Bedeutung, zurück gewiesen. Weitere Äußerungen wurden vom 1. Vorsitzenden lautstark verhindert.  Eine Aussprache über den Revisionsbericht erfolgte nicht und die Empfehlung für die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes wurde somit auch im Namen des Revisors vorgeschlagen, der keine Befassung damit hatte. Eine Abschrift des Revisionsbericht wird dem Revisor verweigert. Muss man das verstehen? Was passiert, wenn der Name des Revisors aus dem Bericht gestrichen werden muss? Ist dann die Entlastung hinfällig?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ein von den Mitgliedern gewählter Revisor unseres Gartenvereins war weder an der Revision noch an der abschließenden Besprechung beteiligt. Auf der MHV wurde ein Revisionsbericht verlesen, in dem der Name des Revisors trotzdem als Beteiligter genannt wurde. Eine mündliche Distanzierung durch den Betroffenen Revisor wurde mit der Begründung, das wäre seine private Meinung und die hätte in dieser Versammlung keine Bedeutung, zurück gewiesen. Weitere Äußerungen wurden vom 1. Vorsitzenden lautstark verhindert.  Eine Aussprache über den Revisionsbericht erfolgte nicht und die Empfehlung für die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes wurde somit auch im Namen des Revisors vorgeschlagen, der keine Befassung damit hatte. Eine Abschrift des Revisionsbericht wird dem Revisor verweigert. Muss man das verstehen? Was passiert, wenn der Name des Revisors aus dem Bericht gestrichen werden muss? Ist dann die Entlastung hinfällig?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Andreas69</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11672</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wie kann ich Gemeinnützigkeit prüfen lassen</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11658&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 10:42:40 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen,

wirklich toll, dass es solch ein Forum gibt, dafür mal ein dickes:oDanke.

das Problem: Ein Vereinsvorstand, der ausschließlich aus einer Familie bestand, hat ein unbequemes Mitglied entlassen, auf Widerspruch gab es keine Reaktion, Anhörungsrecht wurde verweigert.
Dieses Mitglied wandte sich an das zuständige Amtsgericht und bekam da nur Hinweis auf Satzung zu hören und alles Finanzielle muss über das Finanzamt geregelt werden. Es stehen rund 10 000 € zur Disposition die fehlen bzw nicht satzungsgemäß ausgegeben wurden. Das ehemalige Mitglied schreibt das Finanzamt an und erhält als Antwort, dass entsprechend der Abgabeordnung § 30 keine Auskünfte gegeben werden.
Welche Möglichkeiten hat denn überhaupt ein Mensch, Missbrauch anzuprangern ohne gleich einen Strafantrag stellen zu müssen? Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. Die Justiz veranstaltet eine Hetzjagt gegen Wulff, das kostet dem Steuerzahler Millionen, und in solch einem Fall sind dem Bürger die Hände gebunden? ich kann das nicht wirklich verstehen. Würde mich über einen Lösungsvorschlag freuen.
herzliche Grüße</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo zusammen,<br />
<br />
wirklich toll, dass es solch ein Forum gibt, dafür mal ein dickes:oDanke.<br />
<br />
das Problem: Ein Vereinsvorstand, der ausschließlich aus einer Familie bestand, hat ein unbequemes Mitglied entlassen, auf Widerspruch gab es keine Reaktion, Anhörungsrecht wurde verweigert.<br />
Dieses Mitglied wandte sich an das zuständige Amtsgericht und bekam da nur Hinweis auf Satzung zu hören und alles Finanzielle muss über das Finanzamt geregelt werden. Es stehen rund 10 000 € zur Disposition die fehlen bzw nicht satzungsgemäß ausgegeben wurden. Das ehemalige Mitglied schreibt das Finanzamt an und erhält als Antwort, dass entsprechend der Abgabeordnung § 30 keine Auskünfte gegeben werden.<br />
Welche Möglichkeiten hat denn überhaupt ein Mensch, Missbrauch anzuprangern ohne gleich einen Strafantrag stellen zu müssen? Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. Die Justiz veranstaltet eine Hetzjagt gegen Wulff, das kostet dem Steuerzahler Millionen, und in solch einem Fall sind dem Bürger die Hände gebunden? ich kann das nicht wirklich verstehen. Würde mich über einen Lösungsvorschlag freuen.<br />
herzliche Grüße</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Mrembo</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11658</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Erschließung durch Verein</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11620&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 19:22:15 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

ich habe folge Problemstellung, bei welcher ich unbedingt Hilfe brauche:confused:

Es gibt ein neu geplantes Wohngebiet, wo es für die Erschließung u.a. Park und Waldflächen gibt. Die Stadt will diese Grundstücke nicht in ihr Eigentum übernehmen.

Aufgrund von des erhöhten Verkehrssicherungsrisikos dieser Flächen solls auch keine Miteigentümerschaft geben. Die zukünftigen Bauherren wollen deshalb einen Verein gründen, der neben der Eigentümerstellung auch wohlfeldverbessernde Maßnahmen durchführt und Straßenfest plant.

Wichtig ist, dass die Eigentümer der Bauparzellen auch Mitglied im Verein sind und sie sich nicht durch Austritt der Unterhaltungslast des Areals entziehen können. Im Falle des Insolvenz des Vereins soll, die Erschließung nicht gefährdet werden.

Kann man hierfür einen Verein gründen und diese Problemstellungen in der Satzung irgendwie verarbeiten?
Über Hinweise und Tipps wäre ich sehr dankbar!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
ich habe folge Problemstellung, bei welcher ich unbedingt Hilfe brauche:confused:<br />
<br />
Es gibt ein neu geplantes Wohngebiet, wo es für die Erschließung u.a. Park und Waldflächen gibt. Die Stadt will diese Grundstücke nicht in ihr Eigentum übernehmen.<br />
<br />
Aufgrund von des erhöhten Verkehrssicherungsrisikos dieser Flächen solls auch keine Miteigentümerschaft geben. Die zukünftigen Bauherren wollen deshalb einen Verein gründen, der neben der Eigentümerstellung auch wohlfeldverbessernde Maßnahmen durchführt und Straßenfest plant.<br />
<br />
Wichtig ist, dass die Eigentümer der Bauparzellen auch Mitglied im Verein sind und sie sich nicht durch Austritt der Unterhaltungslast des Areals entziehen können. Im Falle des Insolvenz des Vereins soll, die Erschließung nicht gefährdet werden.<br />
<br />
Kann man hierfür einen Verein gründen und diese Problemstellungen in der Satzung irgendwie verarbeiten?<br />
Über Hinweise und Tipps wäre ich sehr dankbar!</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Amazonkid</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11620</guid>
		</item>
		<item>
			<title>belasteter Kassenwart</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11606&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 06:17:46 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

A ist Kassier bei Verein 1 und bei Verein 2. Der Vorstand von Verein 2 hat vom Vorstand Verein 1 geflüstert bekommen, dass Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Fünfstellige Summen sollen sich nicht nachweisbar verflüchtigt haben. A hat Selbstanzeige bei der Polizei erstattet.

Vorstand Verein 2 ist gespalten. Ein Teil mahnt zur Umsicht und warnt vor Vorverurteilung, der andere Teil schreit laut nach sofortigem Absetzen des Kassiers.

Was würdet ihr in solch einer Situation empfehlen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
A ist Kassier bei Verein 1 und bei Verein 2. Der Vorstand von Verein 2 hat vom Vorstand Verein 1 geflüstert bekommen, dass Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Fünfstellige Summen sollen sich nicht nachweisbar verflüchtigt haben. A hat Selbstanzeige bei der Polizei erstattet.<br />
<br />
Vorstand Verein 2 ist gespalten. Ein Teil mahnt zur Umsicht und warnt vor Vorverurteilung, der andere Teil schreit laut nach sofortigem Absetzen des Kassiers.<br />
<br />
Was würdet ihr in solch einer Situation empfehlen?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Neutrum</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11606</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Beschlussfähigkeit!</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11571&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 23:05:31 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

In unserer Satzung ist nicht geregelt, in Falle der nicht beschlussfähigen MV, was man tut. 

Falls die Hälfte der Mitglieder (was in der Satzung als Voraussitzung für die Beschlussfähigkeit ist) nicht erscheint, und dadurch man nicht einen neuen Vorstand wählen konnte. 

Die Anwesenden Mitglieder haben dann einen neuen Termin für MV in drei Monaten vereinbart. Ist der Vorstand dann diesen 3 Monaten legal im Amt? 

Falls jemand von denen die nicht erschienen sind, sich beim Amtsgericht beschwert, ist es möglich das das Amtsgericht einen Notvorstand benennt und der jetzige Vorstand entlässt?

Ich hoffe, ich habe die Sache verständlich formuliert?

Vielen Dank in Voraus</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
In unserer Satzung ist nicht geregelt, in Falle der nicht beschlussfähigen MV, was man tut. <br />
<br />
Falls die Hälfte der Mitglieder (was in der Satzung als Voraussitzung für die Beschlussfähigkeit ist) nicht erscheint, und dadurch man nicht einen neuen Vorstand wählen konnte. <br />
<br />
Die Anwesenden Mitglieder haben dann einen neuen Termin für MV in drei Monaten vereinbart. Ist der Vorstand dann diesen 3 Monaten legal im Amt? <br />
<br />
Falls jemand von denen die nicht erschienen sind, sich beim Amtsgericht beschwert, ist es möglich das das Amtsgericht einen Notvorstand benennt und der jetzige Vorstand entlässt?<br />
<br />
Ich hoffe, ich habe die Sache verständlich formuliert?<br />
<br />
Vielen Dank in Voraus</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>birbir</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11571</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Keine Mitgliederversammlung darf trotzdem Geld ausgegeben werden!</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11561&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 10:00:05 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Forumsmitglieder,
unser KGV hat bis heute 18.April noch keine Mitgliederversammlung einberufen.
Laut Satzung soll dieses immer zu Beginn eines Jahres stattfinden.
Der Vors. soll erkrankt sein und der stell. Vors. sieht sich nicht in der Lage.
Meine Frage darf der Verein ohne Mitgliedervers, somit ohne Haushaltsplan überhaupt
Gelder ausgeben?
Zahlungen tätigen usw.
Ich danke für Ihre Antworten.
Mfg
Peterder</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Forumsmitglieder,<br />
unser KGV hat bis heute 18.April noch keine Mitgliederversammlung einberufen.<br />
Laut Satzung soll dieses immer zu Beginn eines Jahres stattfinden.<br />
Der Vors. soll erkrankt sein und der stell. Vors. sieht sich nicht in der Lage.<br />
Meine Frage darf der Verein ohne Mitgliedervers, somit ohne Haushaltsplan überhaupt<br />
Gelder ausgeben?<br />
Zahlungen tätigen usw.<br />
Ich danke für Ihre Antworten.<br />
Mfg<br />
Peterder</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>peterder</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11561</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Umlage für Vereins-Jubiläum</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11551&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 15:00:35 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo Forum,
in unserer Einladung zur MHV des Gartenvereins heißt es unter Anträge: 
Die Mitglieder-Jahreshauptversammlung möge beschließen,

a) dass eine Vereinsfeier zum 75-jährigen Bestehen im Jubiläumsjahr 2016 stattfindet.

b) dass für die Ausrichtung der Jubiläums-Feierlichkeiten ein Festausschuss unter Leitung des Gfdes  Albert in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebildet wird.

c) dass für die im Jahre 2016 anstehende 75-Jahr-Feier unseres Verein in die Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 je eine Umlage von &#8364; 20,00 zweckgebunden eingestellt wird.

Kann man den Geldbetrag so pauschal einfordern? Ohne genauen Plan nach dem Motto: Kommt Geld, kommt Idee?
Und was wird mit einem Überschuss gemacht? Eine Reise nach Kalkutta?

Satzung: Zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus, kann die Mitgliederversammlung die Erhebung von Umlagen beschließen: Diese Umlagen können jährlich pro Parzelle bis zum Fünffachen des Mitgliedsbeitrages betragen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Forum,<br />
in unserer Einladung zur MHV des Gartenvereins heißt es unter Anträge: <br />
Die Mitglieder-Jahreshauptversammlung möge beschließen,<br />
<br />
a) dass eine Vereinsfeier zum 75-jährigen Bestehen im Jubiläumsjahr 2016 stattfindet.<br />
<br />
b) dass für die Ausrichtung der Jubiläums-Feierlichkeiten ein Festausschuss unter Leitung des Gfdes  Albert in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebildet wird.<br />
<br />
c) dass für die im Jahre 2016 anstehende 75-Jahr-Feier unseres Verein in die Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 je eine Umlage von &#8364; 20,00 zweckgebunden eingestellt wird.<br />
<br />
Kann man den Geldbetrag so pauschal einfordern? Ohne genauen Plan nach dem Motto: Kommt Geld, kommt Idee?<br />
Und was wird mit einem Überschuss gemacht? Eine Reise nach Kalkutta?<br />
<br />
Satzung: Zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus, kann die Mitgliederversammlung die Erhebung von Umlagen beschließen: Diese Umlagen können jährlich pro Parzelle bis zum Fünffachen des Mitgliedsbeitrages betragen.</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Andreas69</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11551</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Sachspende</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11488&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 12 Apr 2013 18:10:19 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Eine aufgelöste Gastronomie wollte unserem gemeinnützigen Verein eine gebrauchte Edelstahlspüle verkaufen. Alternativ bot man uns an, gegen Spendenquittung das Ding auch quasi für lau zu kriegen. Wenn ich das aber richtig sehe, dann darf in einem solchen Fall die Spendenquittung nur auf die Höhe des Buchwertes/also nach Abschreibung ausgestellt werden. Die Gastronomie-Dinger sind zwar in der Regel nicht billig bei Neukauf, aber ich vermute mal, dass so ein Teil nach 10-15 Jahren wohl eher nur noch einen Buchwert von einem Euro haben wird, auch wenn ein realistischer Preis auf dem Gebrauchtmarkt von mehreren hundert Euro zu erzielen wäre?

Lässt sich die Diskrepanz Buchwert/Gebrauchtwert in so einem Fall irgendwie zulässig auflösen?

Man liest da von der Alternative 'Teilwert' - wie kompliziert ist das, diesen 'sicher', also ohne Ärger zu kriegen, festzulegen?

Die wollen natürlich auch nicht deswegen ihre gesamte Buchhaltung aus dem Archiv holen...

- Börni]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Eine aufgelöste Gastronomie wollte unserem gemeinnützigen Verein eine gebrauchte Edelstahlspüle verkaufen. Alternativ bot man uns an, gegen Spendenquittung das Ding auch quasi für lau zu kriegen. Wenn ich das aber richtig sehe, dann darf in einem solchen Fall die Spendenquittung nur auf die Höhe des Buchwertes/also nach Abschreibung ausgestellt werden. Die Gastronomie-Dinger sind zwar in der Regel nicht billig bei Neukauf, aber ich vermute mal, dass so ein Teil nach 10-15 Jahren wohl eher nur noch einen Buchwert von einem Euro haben wird, auch wenn ein realistischer Preis auf dem Gebrauchtmarkt von mehreren hundert Euro zu erzielen wäre?<br />
<br />
Lässt sich die Diskrepanz Buchwert/Gebrauchtwert in so einem Fall irgendwie zulässig auflösen?<br />
<br />
Man liest da von der Alternative 'Teilwert' - wie kompliziert ist das, diesen 'sicher', also ohne Ärger zu kriegen, festzulegen?<br />
<br />
Die wollen natürlich auch nicht deswegen ihre gesamte Buchhaltung aus dem Archiv holen...<br />
<br />
- Börni</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Börni</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11488</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Satzungsänderung</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11469&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 16:34:01 GMT</pubDate>
			<description>Hallo liebe Forenteilnehmer, ich brauche Eure Hilfe.
Wir sind ein eingetragener Verein. Die Frage nach einem stellvertretenden 2. Vorsitzenden möchte ich an die Fachleute richten. Diesen Punkt hatten wir bei Vereinsgründung nicht angesprochen und somit auch nicht in die Satzung gebracht. Da gibt es nur den Vorsitzenden, den Stellvertreter, den Schriftführer und den Kassenwart.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit des stellvertretenden 2. Vorsitzenden?
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu dumm. Danke schon mal!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo liebe Forenteilnehmer, ich brauche Eure Hilfe.<br />
Wir sind ein eingetragener Verein. Die Frage nach einem stellvertretenden 2. Vorsitzenden möchte ich an die Fachleute richten. Diesen Punkt hatten wir bei Vereinsgründung nicht angesprochen und somit auch nicht in die Satzung gebracht. Da gibt es nur den Vorsitzenden, den Stellvertreter, den Schriftführer und den Kassenwart.<br />
Gibt es eigentlich die Möglichkeit des stellvertretenden 2. Vorsitzenden?<br />
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu dumm. Danke schon mal!</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>agenserin</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11469</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Außerordentliche Kündigung - Betrag rückerstatten</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11467&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:02:32 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Meine Freundin ist Mitglied in einer Tanzschule. Aus gesundheitlichen Gründen kann sie den Sport leider nicht mehr ausführen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben formuliert und diesen zusammen mit einem ärztlichen Attest Mitte März abgegeben.
Die Tanzschule hat die Kündigung "aus Kulanz" zum Ende des Monats akzeptiert, sodass wir nicht die 6-wöchige Kündigungsfrist abwarten müssen. Der Beitrag für den Monat wurde allerdings schon Anfang März abgebucht.
Meine Freundin hat zwar den ganzen Monat nicht trainiert (eben aus den gesundheitlichen Gründen), trotzdem weigert sich die Tanzschule, uns den (Teil-)Betrag zu erstatten.

Ist es richtig, dass Vereinsmitglieder generell zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt sind (§ 314 BGB)? Ein wichtiger Grund, nämlich eine Krankheit, liegt in diesem Fall ja vor.
Hat dies auch zur Folge, dass der Austritt aus Ihrer Tanzschule mit Zugang der Austrittserklärung wirksam geworden sein muss und nicht erst zum Monatsende und dass der Austritt nicht erst noch genehmigt werden muss?

Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Meine Freundin ist Mitglied in einer Tanzschule. Aus gesundheitlichen Gründen kann sie den Sport leider nicht mehr ausführen.<br />
Wir haben ein Kündigungsschreiben formuliert und diesen zusammen mit einem ärztlichen Attest Mitte März abgegeben.<br />
Die Tanzschule hat die Kündigung &quot;aus Kulanz&quot; zum Ende des Monats akzeptiert, sodass wir nicht die 6-wöchige Kündigungsfrist abwarten müssen. Der Beitrag für den Monat wurde allerdings schon Anfang März abgebucht.<br />
Meine Freundin hat zwar den ganzen Monat nicht trainiert (eben aus den gesundheitlichen Gründen), trotzdem weigert sich die Tanzschule, uns den (Teil-)Betrag zu erstatten.<br />
<br />
Ist es richtig, dass Vereinsmitglieder generell zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt sind (§ 314 BGB)? Ein wichtiger Grund, nämlich eine Krankheit, liegt in diesem Fall ja vor.<br />
Hat dies auch zur Folge, dass der Austritt aus Ihrer Tanzschule mit Zugang der Austrittserklärung wirksam geworden sein muss und nicht erst zum Monatsende und dass der Austritt nicht erst noch genehmigt werden muss?<br />
<br />
Vielen Dank!</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>dolbik</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=11467</guid>
		</item>
	</channel>
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