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		<title>Jurathek Forum</title>
		<link>http://www.forum.jurathek.de/</link>
		<description><![CDATA[Willkommen im Diskussionsforum zur <a href='www.jurathek.de'>JuraThek</a>]]></description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 20:41:40 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Jurathek Forum</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/</link>
		</image>
		<item>
			<title>Ich ( Azubi) brauch dringend Hilfe!!!</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4794&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 20:33:53 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 

Zurzeit befinde ich mich im 3. Lehrjahr-
Am 19.3.12 begann mein 2 - wöchiger Urlaub, aber aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich bereits am 27.3. (also noch während meines Urlaubs) arbeitsunfähig schreiben lassen.
Die Arbeitsunfähigkeit besteht zur Zeit immer noch. Und die Entgeldfortzahlung endete am 7.5.12.
Ich habe nun folgendes Problem, ich warte immer noch vergeblich aus meine Ausbildungsvergütung.
*Es fehlt der Lohn von März 2012, April 2012, und die 1. Mai - Woche.*
Trotz schriftlicher Aufmahnung an meinen Arbeitgeber, wurde mir bis heute noch kein Lohn überwiesen.
Heute habe ich erfahren das er ab dem 21.5.12 für 2 Wochen im Urlaub ist, das heißt ich sitze wieder mindestens 3 Wochen ohne Geld da. (Das Problem mit der unpünktlichen Zahlung besteht schon seit Beginn der Ausbildung)
*Wie kann ich weiter gegen meinen Arbeitgeber vorgehen, so das  ich möglichst schnell an mein Geld komme???
Und die andere Frage, wie kann man gegen seinen Arbeitgeben vorgehen, wenn man täglich unbezahlte Überstunden hat ( und zu wenig Pause) und das mittlerweile 3 Jahre lang??? *


Vielen Dank schon mal für die Antworten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo, <br />
<br />
Zurzeit befinde ich mich im 3. Lehrjahr-<br />
Am 19.3.12 begann mein 2 - wöchiger Urlaub, aber aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich bereits am 27.3. (also noch während meines Urlaubs) arbeitsunfähig schreiben lassen.<br />
Die Arbeitsunfähigkeit besteht zur Zeit immer noch. Und die Entgeldfortzahlung endete am 7.5.12.<br />
Ich habe nun folgendes Problem, ich warte immer noch vergeblich aus meine Ausbildungsvergütung.<br />
<b>Es fehlt der Lohn von März 2012, April 2012, und die 1. Mai - Woche.</b><br />
Trotz schriftlicher Aufmahnung an meinen Arbeitgeber, wurde mir bis heute noch kein Lohn überwiesen.<br />
Heute habe ich erfahren das er ab dem 21.5.12 für 2 Wochen im Urlaub ist, das heißt ich sitze wieder mindestens 3 Wochen ohne Geld da. (Das Problem mit der unpünktlichen Zahlung besteht schon seit Beginn der Ausbildung)<br />
<b>Wie kann ich weiter gegen meinen Arbeitgeber vorgehen, so das  ich möglichst schnell an mein Geld komme???<br />
Und die andere Frage, wie kann man gegen seinen Arbeitgeben vorgehen, wenn man täglich unbezahlte Überstunden hat ( und zu wenig Pause) und das mittlerweile 3 Jahre lang??? </b><br />
<br />
<br />
Vielen Dank schon mal für die Antworten.</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=34">Arbeit und Soziales</category>
			<dc:creator>Katharina21</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4794</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Bearbeitungsgebühr für Kredit</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4793&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 19:02:46 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

einige OLGs haben die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Kredite verworfen. Der BGH soll ja dieses Jahr entscheiden. Stehe gerade vor dem Abschluss eines Vertrages für Immobilienfinanzierung. Da die Gebühr separat ausgewiesen wird, erkenne ich diese ja mit der Unterschrift an. Andernfalls kein Kredit!

Wie ist denn der aktuelle Stand bzw. wann ist mit einem Spruch zu rechnen?

LG

mfk</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
einige OLGs haben die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Kredite verworfen. Der BGH soll ja dieses Jahr entscheiden. Stehe gerade vor dem Abschluss eines Vertrages für Immobilienfinanzierung. Da die Gebühr separat ausgewiesen wird, erkenne ich diese ja mit der Unterschrift an. Andernfalls kein Kredit!<br />
<br />
Wie ist denn der aktuelle Stand bzw. wann ist mit einem Spruch zu rechnen?<br />
<br />
LG<br />
<br />
mfk</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=17">Sonstiges Zivilrecht</category>
			<dc:creator>mfkjura</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4793</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Verrechnungsscheck - welcher ist nun wirklich gültig?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4792&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 18:21:44 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Mir ist bislang eher die Praxis die Sicherheit vor dem Termin an das Gericht zu überweisen bekannt, aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, insbesondere den Verrechnungsscheck. Dieser soll nicht älter als drei Werktage sein und von einem zugelassenen Kreditinstitut ausgestellt.
Nur leider können die üblichen Banken damit nichts anfangen. Bankbestätige Scheckes würden nicht mehr ausgestellt. Einen normalen Scheck könnte man zwar bekommen, aber der böte keinerlei Sicherheit. 
Die Formulierungen des Gerichts lauten: "Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitutes (Achtung: kein Privatscheck; der Scheck darf frühstens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein!)"  und " der Scheck darf nicht auf Ihr eigenes Konto bezogen sein".
Was meinen die damit? Bleiben nur noch die teuren Möglichkeiten Bankbürgschaft bzw. LZB-Scheck?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Mir ist bislang eher die Praxis die Sicherheit vor dem Termin an das Gericht zu überweisen bekannt, aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, insbesondere den Verrechnungsscheck. Dieser soll nicht älter als drei Werktage sein und von einem zugelassenen Kreditinstitut ausgestellt.<br />
Nur leider können die üblichen Banken damit nichts anfangen. Bankbestätige Scheckes würden nicht mehr ausgestellt. Einen normalen Scheck könnte man zwar bekommen, aber der böte keinerlei Sicherheit. <br />
Die Formulierungen des Gerichts lauten: &quot;Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitutes (Achtung: kein Privatscheck; der Scheck darf frühstens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein!)&quot;  und &quot; der Scheck darf nicht auf Ihr eigenes Konto bezogen sein&quot;.<br />
Was meinen die damit? Bleiben nur noch die teuren Möglichkeiten Bankbürgschaft bzw. LZB-Scheck?</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=15">Zwangsversteigerung</category>
			<dc:creator>Neuling</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4792</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Überholverbot - trotzdem vorbeifahren ?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4791&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 17:23:18 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen
vor ein paar Tagen war ich auf der Fernpasstraße (B179) in Österreich unterwegs. Dort herrscht auf weiter Strecke Überholverbot. Nun ist die 179 streckenweise so breit, dass man an seinem  Vordermann vorbeifahren könnte ohne den Gegenverkehr zu gefährden und ohne die durchgezogene Linie in der Mitte zu überfahren. Wäre hier das Vorbeifahren verbotenes Überholen oder ist das erlaubt ?
F.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo zusammen<br />
vor ein paar Tagen war ich auf der Fernpasstraße (B179) in Österreich unterwegs. Dort herrscht auf weiter Strecke Überholverbot. Nun ist die 179 streckenweise so breit, dass man an seinem  Vordermann vorbeifahren könnte ohne den Gegenverkehr zu gefährden und ohne die durchgezogene Linie in der Mitte zu überfahren. Wäre hier das Vorbeifahren verbotenes Überholen oder ist das erlaubt ?<br />
F.</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=27">Straßenverkehrsrecht - Allgemein</category>
			<dc:creator>fkneyer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4791</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Mitgliederverköstigung bei der JHV - gemeinnütziger Verein</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4790&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:50:05 GMT</pubDate>
			<description>Wir tagen dieses Jahr (und vermutlich auch in Zukunft) nicht mehr in einer Gaststätte, sondern in eigenen Räumen.


In ungefähr welchem Rahmen ist anlässlich der JHV eine unentgeltliche Verpflegung der erschienenen Mitglieder noch zulässig?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Wir tagen dieses Jahr (und vermutlich auch in Zukunft) nicht mehr in einer Gaststätte, sondern in eigenen Räumen.<br />
<br />
<br />
In ungefähr welchem Rahmen ist anlässlich der JHV eine unentgeltliche Verpflegung der erschienenen Mitglieder noch zulässig?</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Börni</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4790</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Unterhalt</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4789&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:25:02 GMT</pubDate>
			<description>Hab da mal eine Frage:Wenn ich geschieden bin -wird oder muß- ich dann jedes Jahr eine neue Unterhaltsberechnung machen?
2010 bek.ich Lohnsteuerklasse 1 und mußte sehr viel nachzahlen.Dafür bek.ich dieses Jahr  für 2010 mehr raus(1700) da ich unter anderem die Scheidungskosten absetzen konnte-Umzugskosten usw.Jetzt 2012 ist jetzt die Scheidung und es wird eine neue Unterhaltsberechnung angesetzt.Ich erfuhr von m.Rechtsanwalt daß ich meine zurückbek.Lohnsteuer als Einkommen für die Unterhaltsberechnung angeben muß.Irgendwie verstehe ich das nicht.Das heißt für mich daß ich wegen meiner Lohnsteuerrückzahlung für m.Kids mehr zahlen muß und meine Frau bekäme jetzt auch Unterhalt(was bisher nicht der Fall war).Meine Lohnsteuerberaterin sagte mir daß ich für 2011 ca. 400-600 Euro rausbek.werde.
Deshalb jetzt meine Frage:Würde ich nächstes Jahr eine neue Unterhaltsberechnung anstreben-bekäme meine Frau nichts und für meine Kids müßte ich auch wieder weniger bez.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hab da mal eine Frage:Wenn ich geschieden bin -wird oder muß- ich dann jedes Jahr eine neue Unterhaltsberechnung machen?<br />
2010 bek.ich Lohnsteuerklasse 1 und mußte sehr viel nachzahlen.Dafür bek.ich dieses Jahr  für 2010 mehr raus(1700) da ich unter anderem die Scheidungskosten absetzen konnte-Umzugskosten usw.Jetzt 2012 ist jetzt die Scheidung und es wird eine neue Unterhaltsberechnung angesetzt.Ich erfuhr von m.Rechtsanwalt daß ich meine zurückbek.Lohnsteuer als Einkommen für die Unterhaltsberechnung angeben muß.Irgendwie verstehe ich das nicht.Das heißt für mich daß ich wegen meiner Lohnsteuerrückzahlung für m.Kids mehr zahlen muß und meine Frau bekäme jetzt auch Unterhalt(was bisher nicht der Fall war).Meine Lohnsteuerberaterin sagte mir daß ich für 2011 ca. 400-600 Euro rausbek.werde.<br />
Deshalb jetzt meine Frage:Würde ich nächstes Jahr eine neue Unterhaltsberechnung anstreben-bekäme meine Frau nichts und für meine Kids müßte ich auch wieder weniger bez.</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=11">Familienrecht</category>
			<dc:creator>Bodei</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4789</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Billardtisch in einer Mietwohnung direkt über mir.</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4788&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 14:31:49 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, ich habe mal wieder ein Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. 
Ich wohne in einem Altbau in einer WG. Die Studenten-WG über uns hat seit Neustem einen großen Billardtisch direkt über mir installiert. Was für mich bedeutet, dass ich jetzt täglich von oben mit der Wanderung rund um den Tisch + Gejohle + lauter Musik beglückt werde. Vom Tisch selber höre ich den Anstoß, die in die Löcher fallenden Kugeln etc. 
Die letzten beiden Tage ging das ganze bis spät in die Nacht (02.30), was mich erheblich beim Einschlafen gestört hat.

Muß dazu sagen, dass ich Freiberufler bin und auch zuhause arbeite. 

Was kann man da machen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo, ich habe mal wieder ein Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. <br />
Ich wohne in einem Altbau in einer WG. Die Studenten-WG über uns hat seit Neustem einen großen Billardtisch direkt über mir installiert. Was für mich bedeutet, dass ich jetzt täglich von oben mit der Wanderung rund um den Tisch + Gejohle + lauter Musik beglückt werde. Vom Tisch selber höre ich den Anstoß, die in die Löcher fallenden Kugeln etc. <br />
Die letzten beiden Tage ging das ganze bis spät in die Nacht (02.30), was mich erheblich beim Einschlafen gestört hat.<br />
<br />
Muß dazu sagen, dass ich Freiberufler bin und auch zuhause arbeite. <br />
<br />
Was kann man da machen?</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=14">Mietrecht / Grundstücksrecht</category>
			<dc:creator>Hypnos</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4788</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Frage zum RVG.</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4787&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 14:31:47 GMT</pubDate>
			<description>Ein RA, der seinen Mandanten für eine Rückabwicklung von Fonds vertritt, errechnet den Streitwert und somit auch seine Gebühren vermutlich aus der Anlagesumme des Fonds.

Welche Gebühren ergeben sich aus einem Streitwert von beispielsweise 50T€?
Wie errechnet sich das, wenn der RA für mehrere Fonds tätig wird, addiert, multipliziert sich das dann?

Danke für Aufklärung, oder Hinweise -so sie denn der Nichtjurist auch verstehen kann- auf die RVG.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ein RA, der seinen Mandanten für eine Rückabwicklung von Fonds vertritt, errechnet den Streitwert und somit auch seine Gebühren vermutlich aus der Anlagesumme des Fonds.<br />
<br />
Welche Gebühren ergeben sich aus einem Streitwert von beispielsweise 50T€?<br />
Wie errechnet sich das, wenn der RA für mehrere Fonds tätig wird, addiert, multipliziert sich das dann?<br />
<br />
Danke für Aufklärung, oder Hinweise -so sie denn der Nichtjurist auch verstehen kann- auf die RVG.</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=17">Sonstiges Zivilrecht</category>
			<dc:creator>gm2601</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4787</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Sonderurlaub bei Brandfall?</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4786&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 09:53:14 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

letzten Sonntag hat unser Haus durch einen Kabelbrand Feuer gefangen. Am Montag morgen habe ich dann meinen Chef angerufen, ob ich Urlaub bekommen könnte, da ich erst alles mit der Versicherung klären muss. 
Meine Frage ist nun, ob ich in diesem Fall Sonderurlaub bekomme. Steht der mir zu oder ist das Abhängig von der Firma?
Und wenn er mir zusteht, wie lange darf man Sonderurlaub in Anspruch nehmen?

Vielen Dank im Vorraus.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
<br />
letzten Sonntag hat unser Haus durch einen Kabelbrand Feuer gefangen. Am Montag morgen habe ich dann meinen Chef angerufen, ob ich Urlaub bekommen könnte, da ich erst alles mit der Versicherung klären muss. <br />
Meine Frage ist nun, ob ich in diesem Fall Sonderurlaub bekomme. Steht der mir zu oder ist das Abhängig von der Firma?<br />
Und wenn er mir zusteht, wie lange darf man Sonderurlaub in Anspruch nehmen?<br />
<br />
Vielen Dank im Vorraus.</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=34">Arbeit und Soziales</category>
			<dc:creator>MoniFLo</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4786</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Weitere Kosten im "Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids"]]></title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4785&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 07:06:32 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo Forum,

ich bin Privatperson und habe eine Forderung gegen einen Schuldner nunmehr gerichtlich klären lassen müssen.

Ich habe dem Schuldner einen MB zustellen lassen, auf welchen weder eine Reaktion noch eine Zahlung erfolgt ist.
Daraufhin habe ich den Antrag auf VB gestellt und in diesem unter "*Weitere Auslagen des Anstragstellers*" "Sonstige Kosten" 25,- EUR "Vollstreckungsbescheid-Pauschale" eingetragen.

Heute erhielt ich die Monierung diesbezüglich.
Wortlaut: Die Angaben zu dem "Weiteren Auslagen..." sind fehlerhaft; die von Ihnen angegebene Bezeichnung der "Sonstigen Kosten" ist im VB-Antrag nicht zugelassen.

Die von mir geltend gemachte Pauschale in Höhe von 25,- EUR soll gelten für folgende Kosten und Auslagen:
- Porto/Telefonkosten für den VB-Antrag
- Kosten und Aufwand für die Erstellung des Zwangsvollstreckungsauftrages an den GV
- Porto/Telefonkosten an den GV

Kann ich die 25,- EUR nicht zusätzlich zu den Kosten aus dem MB beantragen?
Wie muss ich diese Kosten deklarieren, damit diese anerkannt werden???
Welche Kosten kann ich maximal zusätzlich veranschlagen, um den Aufwand aus der Vollstreckung gedeckt zu bekommen?

Für eine detaillierte Hilfe und Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

VIELEN DANK für Ihre Hilfe

Gruß

-DIRK-]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Forum,<br />
<br />
ich bin Privatperson und habe eine Forderung gegen einen Schuldner nunmehr gerichtlich klären lassen müssen.<br />
<br />
Ich habe dem Schuldner einen MB zustellen lassen, auf welchen weder eine Reaktion noch eine Zahlung erfolgt ist.<br />
Daraufhin habe ich den Antrag auf VB gestellt und in diesem unter &quot;<b>Weitere Auslagen des Anstragstellers</b>&quot; &quot;Sonstige Kosten&quot; 25,- EUR &quot;Vollstreckungsbescheid-Pauschale&quot; eingetragen.<br />
<br />
Heute erhielt ich die Monierung diesbezüglich.<br />
Wortlaut: Die Angaben zu dem &quot;Weiteren Auslagen...&quot; sind fehlerhaft; die von Ihnen angegebene Bezeichnung der &quot;Sonstigen Kosten&quot; ist im VB-Antrag nicht zugelassen.<br />
<br />
Die von mir geltend gemachte Pauschale in Höhe von 25,- EUR soll gelten für folgende Kosten und Auslagen:<br />
- Porto/Telefonkosten für den VB-Antrag<br />
- Kosten und Aufwand für die Erstellung des Zwangsvollstreckungsauftrages an den GV<br />
- Porto/Telefonkosten an den GV<br />
<br />
Kann ich die 25,- EUR nicht zusätzlich zu den Kosten aus dem MB beantragen?<br />
Wie muss ich diese Kosten deklarieren, damit diese anerkannt werden???<br />
Welche Kosten kann ich maximal zusätzlich veranschlagen, um den Aufwand aus der Vollstreckung gedeckt zu bekommen?<br />
<br />
Für eine detaillierte Hilfe und Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.<br />
<br />
VIELEN DANK für Ihre Hilfe<br />
<br />
Gruß<br />
<br />
-DIRK-</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=13">Forderungsbeitreibung</category>
			<dc:creator>Ichwilleshabe</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4785</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Zwangsverwaltung WEG</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4784&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 18:58:34 GMT</pubDate>
			<description>Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (vier Wohnungen) ist ein englischer Eigentümer seit 5 Jahren nicht auffindbar. Der WEG liegt ein Versäumnisurteil über Hausgeldrückstände einschl. Beschluss über die öffentlich Zustellung vor, mit Fristsetzung von 3 Wochen zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil, datiert beides aus April 2011 und es erfolgte kein Einspruch.
Nun fragen sich die drei verbleibenden Eigentümer, ob sie mit dem Urteil eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen können um letztendlich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung zu bewirken. Wichtig ist die Tatsache, dass im Grundbuch keine Lasten für die Wohnung eingetragen sind.

1. Ist es möglich, alles ohne Anwalt durch die WEG selbst zu veranlassen?
2. Kann ein Mitglied der WEG als Zwangsverwalter eingesetzt werden?
3. Kann die WEG die Wohnung räumen und vermieten?
4. Kann ein zu  beauftragender Gerichsvollzieher die Zwangsversteigerung in die Wege leiten?

In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten

alfine</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (vier Wohnungen) ist ein englischer Eigentümer seit 5 Jahren nicht auffindbar. Der WEG liegt ein Versäumnisurteil über Hausgeldrückstände einschl. Beschluss über die öffentlich Zustellung vor, mit Fristsetzung von 3 Wochen zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil, datiert beides aus April 2011 und es erfolgte kein Einspruch.<br />
Nun fragen sich die drei verbleibenden Eigentümer, ob sie mit dem Urteil eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen können um letztendlich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung zu bewirken. Wichtig ist die Tatsache, dass im Grundbuch keine Lasten für die Wohnung eingetragen sind.<br />
<br />
1. Ist es möglich, alles ohne Anwalt durch die WEG selbst zu veranlassen?<br />
2. Kann ein Mitglied der WEG als Zwangsverwalter eingesetzt werden?<br />
3. Kann die WEG die Wohnung räumen und vermieten?<br />
4. Kann ein zu  beauftragender Gerichsvollzieher die Zwangsversteigerung in die Wege leiten?<br />
<br />
In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten<br />
<br />
alfine</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=15">Zwangsversteigerung</category>
			<dc:creator>alfine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4784</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hauptamtliches Vorstandsmitglied = Arbeitgeber???</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4783&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 18:54:06 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[In der Satzung unseres e. V. heisst es wörtlich: Hauptamtliche Mitarbeiter dürfen nicht dem Präsidium ihrer oder der übergeordneten Verbandsstufe angehören. Frage: Ein hauptamtliches Vorstandsmitglied ist lt seiner eigenen Aussage kein "hauptamtlicher Mitarbeiter", sonder Arbeitgeber und somit nicht hauptamtlich. Dazu muss ich sagen das unsere hauptamtlichen Vorstandsmitglieder einen 6-Jahres Vertrag haben. Ist diese Aussage so richtig und kann er somit doch dem Präsidium angehören? Gibt es dazu irgendwo was schriftliches???]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>In der Satzung unseres e. V. heisst es wörtlich: Hauptamtliche Mitarbeiter dürfen nicht dem Präsidium ihrer oder der übergeordneten Verbandsstufe angehören. Frage: Ein hauptamtliches Vorstandsmitglied ist lt seiner eigenen Aussage kein &quot;hauptamtlicher Mitarbeiter&quot;, sonder Arbeitgeber und somit nicht hauptamtlich. Dazu muss ich sagen das unsere hauptamtlichen Vorstandsmitglieder einen 6-Jahres Vertrag haben. Ist diese Aussage so richtig und kann er somit doch dem Präsidium angehören? Gibt es dazu irgendwo was schriftliches???</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>aspergil</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4783</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wir lernen Deutsch - war aus Spruch der Woche</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4782&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 16:46:30 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Da wir uns immer wieder an Spitzfindigkeiten der deutschen Sprache ergötzen, möchte ich an den damals letzten Beitrag  (http://www.archiv.jurathek.de/showpost.php?p=994457&postcount=186) anknöpfen.

Anlaß ist die Entwicklung dieses Threads (http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4748&p=39615#post39615)

Vielleicht hilft das auch den Moderatoren ein wenig beim Aufräumen.
Sollte, obwohl ich ihn nicht fand, ein vergleichbarer Thread bereits existieren, so bitte ich einen wohlmeinenden Moderator, diesen in den Papierkorb zu befördern...:wink: .... :pfeiff2:

(Wo ist eigentlich unsere Rechtschreib-"Konifere" RHS abgeblieben?)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Da wir uns immer wieder an Spitzfindigkeiten der deutschen Sprache ergötzen, möchte ich an den damals <a href="http://www.archiv.jurathek.de/showpost.php?p=994457&amp;postcount=186" target="_blank">letzten Beitrag </a> anknöpfen.<br />
<br />
Anlaß ist die Entwicklung <a href="http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4748&amp;p=39615#post39615" target="_blank">dieses Threads</a><br />
<br />
Vielleicht hilft das auch den Moderatoren ein wenig beim Aufräumen.<br />
Sollte, obwohl ich ihn nicht fand, ein vergleichbarer Thread bereits existieren, so bitte ich einen wohlmeinenden Moderator, diesen in den Papierkorb zu befördern...:wink: .... :pfeiff2:<br />
<br />
(Wo ist eigentlich unsere Rechtschreib-&quot;Konifere&quot; RHS abgeblieben?)</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=20">Privater Austausch</category>
			<dc:creator>gm2601</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4782</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Vereinsfeier</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4781&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 16:14:47 GMT</pubDate>
			<description>Müssen wir bei einer vereinsinternen Feier ohne kommerziellen Zweck in einem geschlassenen Raum Gema-Gebühren zahlen, wenn einer Live-Musik macht? 
Vielen Dank für Eure Hilfe.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Müssen wir bei einer vereinsinternen Feier ohne kommerziellen Zweck in einem geschlassenen Raum Gema-Gebühren zahlen, wenn einer Live-Musik macht? <br />
Vielen Dank für Eure Hilfe.</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=16">Vereinsrecht</category>
			<dc:creator>Heimatverein</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4781</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Auto von Privat verkauft / angebliche erhebliche Mängel / Käufer geht zum Anwalt</title>
			<link>http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4780&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 15:05:54 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Forum,

ich habe mich Heute erst registriert und hoffe hier an der richtigen Adresse zu sein...

Sollte ich irgendwas nicht richtig machen, nehme ich natürlich auch gerne Kritik entgegen...


Es geht um folgendes:

*
Ich habe  vor ca. 14 Tagen mein Auto von Privat an Privat verkauft. *

Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und verzichtet (was auch im Vertrag erwähnt ist) auf eine Überprüfung durch eine KFZ Werkstatt! Ich habe es mehrfach angeboten!

Auf der Heimfahrt vom Verkaufsort (150km) erleuchtet kurz vor der Ankunft am Wohnort ein Warnsignal (Kühlwasser auffüllen) der Käufer füllt nun Wasser auf und bringt das Auto kurz darauf in eine Werkstatt, die angeblich einen Kopfdichtungsschaden feststellt! Daraufhin versucht der Käufer mich über 14 Tage lang zu erreichen, was aber nicht gelingt da ich ca. 2 Tage nach verkauf in der Urlaub gefahren bin... Der Käufer geht also zum Anwalt und der Schickt mir einen Brief in dem Mängel aufgezählt sind die Ich angeblich arglistig verschwiegen haben soll, obwohl bei mir wirklich NIE Probleme aufgetreten sind!

Der Anwalt schreibt das ich Kaufvertrag lediglich keine Gewährleistungsgarantie für das Fahrzeug abgegeben habe!

Ein Gewährleistungsausschluss wurde aber nicht vereinbart!

Ich hätte jetzt Zeit bis zum 31.05.12 die Mängel zu beseitigen usw... 


Im Kaufvertrag steht:

Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer Privat als Bastlerfahrzeug weiter. Der Verkäufer gibt keine Garantie für das Fahrzeug!

und weiter..:

Alle im Kaufvertrag erwähnten Einzelheiten wurden Punkt für Punkt mit dem Käufer besprochen und der Käufer ist mit allen im Kaufvertrag erwähnten einzelheiten einverstanden und hat keine weiteren Fragen zu dem Vertrag! Der Käufer verzichtet auf das überprüfen des Fahrzeuges durch einen Gutachter bzw. einer KFZ Fachwerkstatt!



Als ich den Käufer anrief als ich aus dem Urlaub wiederkam und mit erschrecken feststellte das dieser mir schon auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte und mir mit dem Anwalt drohte, sagte mir dieser das das Auto nun in der Werkstatt steht seit dem das alles festgestellt wurde... Komischerweise konnte er mir aber noch nicht einmal sagen was das ganze denn kosten würde, das der Kostenvoranschlag  noch nicht fertig wäre (nach über 14 Tagen!)

Bin ich nun verpflichtet den enstanden Schaden zu zahlen? Soll ich mich auf einen Rechtstreit einlassen oder stehen die Chancen für mich Schlecht?


Vielen Dank!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Forum,<br />
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ich habe mich Heute erst registriert und hoffe hier an der richtigen Adresse zu sein...<br />
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Sollte ich irgendwas nicht richtig machen, nehme ich natürlich auch gerne Kritik entgegen...<br />
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Es geht um folgendes:<br />
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<b><br />
Ich habe  vor ca. 14 Tagen mein Auto von Privat an Privat verkauft. </b><br />
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Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und verzichtet (was auch im Vertrag erwähnt ist) auf eine Überprüfung durch eine KFZ Werkstatt! Ich habe es mehrfach angeboten!<br />
<br />
Auf der Heimfahrt vom Verkaufsort (150km) erleuchtet kurz vor der Ankunft am Wohnort ein Warnsignal (Kühlwasser auffüllen) der Käufer füllt nun Wasser auf und bringt das Auto kurz darauf in eine Werkstatt, die angeblich einen Kopfdichtungsschaden feststellt! Daraufhin versucht der Käufer mich über 14 Tage lang zu erreichen, was aber nicht gelingt da ich ca. 2 Tage nach verkauf in der Urlaub gefahren bin... Der Käufer geht also zum Anwalt und der Schickt mir einen Brief in dem Mängel aufgezählt sind die Ich angeblich arglistig verschwiegen haben soll, obwohl bei mir wirklich NIE Probleme aufgetreten sind!<br />
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Der Anwalt schreibt das ich Kaufvertrag lediglich keine Gewährleistungsgarantie für das Fahrzeug abgegeben habe!<br />
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Ein Gewährleistungsausschluss wurde aber nicht vereinbart!<br />
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Ich hätte jetzt Zeit bis zum 31.05.12 die Mängel zu beseitigen usw... <br />
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Im Kaufvertrag steht:<br />
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<div style="text-align: center;">Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer Privat als Bastlerfahrzeug weiter. Der Verkäufer gibt keine Garantie für das Fahrzeug!</div><br />
und weiter..:<br />
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<div style="text-align: center;">Alle im Kaufvertrag erwähnten Einzelheiten wurden Punkt für Punkt mit dem Käufer besprochen und der Käufer ist mit allen im Kaufvertrag erwähnten einzelheiten einverstanden und hat keine weiteren Fragen zu dem Vertrag! Der Käufer verzichtet auf das überprüfen des Fahrzeuges durch einen Gutachter bzw. einer KFZ Fachwerkstatt!<br />
</div><br />
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Als ich den Käufer anrief als ich aus dem Urlaub wiederkam und mit erschrecken feststellte das dieser mir schon auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte und mir mit dem Anwalt drohte, sagte mir dieser das das Auto nun in der Werkstatt steht seit dem das alles festgestellt wurde... Komischerweise konnte er mir aber noch nicht einmal sagen was das ganze denn kosten würde, das der Kostenvoranschlag  noch nicht fertig wäre (nach über 14 Tagen!)<br />
<br />
Bin ich nun verpflichtet den enstanden Schaden zu zahlen? Soll ich mich auf einen Rechtstreit einlassen oder stehen die Chancen für mich Schlecht?<br />
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Vielen Dank!</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=13">Forderungsbeitreibung</category>
			<dc:creator>Cat84</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=4780</guid>
		</item>
	</channel>
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